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ArbR: Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten

Endet das Arbeitsverhältnis und konnte der Beschäftigte den gesetzlichen Urlaub aufgrund Erkrankung nicht in Natura nehmen, so ist der noch bestehende Urlaubsanspruch finanziell auszugleichen, also auszuzahlen. Das gilt auch für Zusatzurlaub wegen einer bestehenden Schwerbehinderung. (BAG Urt. vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09)

ArbR: Internet für den Betriebsrat

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat unter folgenden Voraussetzungen, einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. (1) Der Betriebsrat verfügt über einen internetfähigen PC- Anschluss (2) Im Betrieb ist ein Internetanschluss vorhanden (3) Der Anschluss verursacht für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten (Flat- Rate) und (4) anderweitige Belange des Arbeitgebers stehen nicht entgegen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Voraussetzungen in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2010 zusammengefasst. (BAG Beschl. vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08)

ArbR: Nochmals: PC für Betriebsrat

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) hat im Januar 2010 nochmals entschieden, dass ein Arbeitgeber dem Betriebsrat auf Kosten des Unternehmens einen PC zur Verfügung stellen muss, wenn er selbst im Unternehmen im Umgang mit der Arbeitnehmervertretung sich der EDV bedient. (LAG Schlewig-Holstein Beschl. vom 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09)

ArbR: Was ist eigentlich eine "Flash- Mob- Aktion"?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält sogenannte "Flash- Mobs" für grundsätzlich zulässige (wilde) begleitende Streikmittel. Der Fall: Die Gewerkschaft ver.di hatte im Rahmen eines Arbeitskampfes streikbegleitend dazu aufgerufen, die Filiale eines großen Einzelhandelsunternehmens durch den massenhaften Kauf von Centartikeln bzw. durch im Kassenbereich zurückgelassenen befüllten Einkaufswagen so zu blockieren, dass ein geordneter Geschäftsablauf für eine Stunde nicht stattfinden konnte. An der Aktion beteiligten sich nach dem Spontanaufruf durch ver.di ca. 40 Personen. Das BAG hielt diese Aktion für zulässig; sie habe ihre Grenze dort, wo eine derartige Flash- Mob- Aktion einen nicht mehr hinnehmbaren Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstelle. Dies ist nach Auffassung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts solange nicht der Fall, wie der Geschäftsinhaber sich durch Ausspruch eines Hausverbotes oder durch eine kurzfristige Betriebsschließung zur Wehr setzen kann. (BAG Urt. vom 22.09.2009 - 1 AZR 972/08) Anmerkung: Das Urteil gibt Anlaß zur Kritik. Denn bevor der Geschäftsinhaber in einem derartigen Fall reagieren kann, ist der Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Position der freien Ausübung des Gewrrbebetriebes bereits abgeschlossen. Es besteht praktisch keine Abwehrmöglichkeit - schon aufgrund Zeitablaufes. (RA Fiedler 03/10/2009)

MietR: Frist zur Abrechnung der Betriebskosten ist der 31.12. des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich nochmals bestätigt, dass massgeblich für die Fristwahrung bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung der rechtzeitige Zugang der Abrechnung bei der Mietpartei ist. Dafür ist der Vermieter beweispflichtig. Es gibt keinen Anscheinsbeweis, dass eine zur Post gegebene Briefsendung dem Empfänger tatsächlich zugestellt wird. (BGH Urt. vom 21.01.2009 - VIII ZR 107/08)

FamR: In Ausnahmefällen Ausssetzung des Umgangsrechts (Besuchsrechts) möglich

Das Oberlandesgericht Hamm hat deutlich dazu Stellung genommen, dass in Ausnahmefällen bei einer nachhaltigen Weigerung des minderjährigen Kindes das Umgangsrecht bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen ausgesetzt werden kann. Voraussetzung ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts aber neben der ernsthaften Verweigerung des Umgangs die notwendige Feststellung der Gefährdung des Kindeswohls, wennn die Kontakte fortgesetzt würden. Im zu entscheidenden Fall eines Teenagers war wegen der belasteten Kontakte zum Vater bereits eine jugendpsychatrische Behandlung erforderlich geworden. (OLG Hamm Entscheidung vom 08.01.2009 - 2 UF 214/08, II - 2 UF 214/08)

FamR: Tilgungsanteil im Hausabtrag: Berücksichtigungsfähig als zusätzlicher Beitrag zur "Altersversorgung"?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Notwendigkeit, den Lebensstandard im Alter zu sichern, nunmehr auch dadurch Rechnung getragen, dass grundsätzlich der Tilgungsanteil eines Hausabtrags bei der Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen ist. Dies soll nach Auffassung des BGH bis zur Höhe von 4% des Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres möglich sein. Der BGH weiter: Nur soweit tatsächlich erbrachte Leistungen der Altersvorsorge darüber hinaus gehen, müssen sie als einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltspflichtigen unberücksichtigt bleiben. (BGH Urt. vom 05.03.2008 - XII ZR 22/06)

ArbR: Nebentätigkeit bei Konkurrenzunternehmen genehmigungspflichtig

Die Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen ist in einem laufenden Arbeitsverhältnis u.U. genehmigungspflichtig und kann dem Arbeitnehmer nicht untersagt werden. Ein bei der Deutschen Post AG mit einer Wochenstundenzahl von 15 Stunden tätiger Briefzusteller darf in einer Nebentätigkeit bei einem Zeitungszusteller in den frühen Morgenstunden tätig sein, der u.a. auch Briefzustellungen vornimmt. (BAG Urt. vom 24.03.2010 - 10 AZR 66/09)

KaufR: Falsche Farbe beim PKW- Kauf stellt Mangel dar

Wird ein bestelltes Fahrzeug mit einer falschen Farbe geliefert, berechtigt das den Käufer zur Ausübung der Gewährleistungsrechte (z.B. zur Rückabwicklung des Vertrages). Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Farbe eines bestellten PKW als wesentlichen Umstand zur Kaufentscheidung an. Deshalb stelle die Lieferung mit einer falschen- nicht betellten- Farbe einen Mangel dar, der zur Zurückweisung der Lieferung durch den Käufer berechtige. (BGH Urt. vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07)

FamR: Ist nach dem dritten Lebensjahr Schluss mit Betreuungsunterhalt?

Eindeutig nein, muss man nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Juni 2009 sagen. Der BGH hat in der Entscheidung zum wiederholten Male in aller Deutlichkeit klargestellt, dass nach Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes noch ein ein eigener Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils bestehen kann. Der Anspruch ist nach Dauer und Höhe an Billigkeitserwägungen des Gerichts fest zu machen. Es könne insbesondere kein abrupter Wechsel in eine Vollzeittätigkeit erwartet werden, vielmehr sieht der BGH "einen gestuften Übergang bis zu einer Vollzeittätigkeit" als möglich an. Im Rahmen der Prüfung des Billigkeitsunterhalts ab dem vierten Lebensjahr des Kindes sind zunächst kindbezogene Belange (z.B. Betreuungsmöglichkeiten), danach erst elternbezogene Gründe (z.B. Länge der Ehe, ehebedingte Nachteile) zu prüfen. (BGH Urt. vom 17.06.2009 - XII ZR 102/08) Anmerkung: Das Urteil stellt in ausführlicher Weise die Prüfungsfolge für einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach Vollendung des dritten Lebensjahres eines gemeinsamen Kindes dar. Absolut lesenswert. (RA Fiedler 10/10/2009)

ArbR: Keine uneingeschränkte Teilnahmepflicht an Personalgespräch

Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber anberaumten Personalgespräch teilzunehmen. Verweigert er die Teilnahme, riskiert er eine Abmahnung. Eine Verpflichtung besteht allerdings nur dann, wenn Thema des Gesprächs die Arbeitsleistung selbst oder die Ordnung oder das Verhalten im Betrieb betrifft. Das Bundesarbeitsgericht hat keine Verpflichtung zur Teilnahme für den Fall gesehen, dass der Arbeitgeber eine Vergütungsreduzierung besprechen möchte. (BAG Urt. vom 23.06.2009 - 2 AZR 606/08)

FührerscheinR: Ausländische EU- Fahrerlaubnis gilt nur bei Wohnsitz im Ausland

Ein in einem Land der EU erworbener ausländischer Führerschein kann entzogen werden, wenn dessen Inhaber die Fahrerlaubnis zu einem Zeitpunkt erworben hat, als dort kein eigener Wohnsitz begründet war. Also: Wohnsitz und Austellungsort der Fahrerlaubnis müssen identisch sein, soll die Fahrerlaubnis in Deutschland gefahrlos genutzt werden. (BVerwG Urt. vom 11.12.2008 - 3 C 26/07 und 3 C 38/07)

ArbR: Teilzeitwunsch des Mitarbeiters bindend

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Arbeitnehmer den Anspruch auf Teilzeitarbeit davon abhängig macht, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch auch tatsächlich entspricht, vgl. § 8 Abs. 2 TzBfG. Er darf seine Vorstellungen aufgrund der gesetzlich vorgesehenen mündlichen Erörterung gem. § 8 Abs. 3 TzBfG mit dem Arbeitgeber während des Gespräches ändern. Danach ist er allerdings an diesen geänderten und geäußerten Wunsch gebunden. (BAG Urt. 24.06.2008 - 9 AZR 514/07)

ArbR: Ausschlussfrist von zwei Monaten ist unwirksam

Eine im Arbeitsvertrag als Allg. Geschäftsbedingung vereinbarte Ausschulssfrist von zwei Monaten ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Der Arbeitsvertrag bleibt im übrigen aber wirksam. Statt der unwirksamen Ausschulussfrist gelten die gesetzliche Verjährungsfrist (§§ 194ff. BGB) und die Grundsätze der Verwirkung. (BAG Urt. vom 28.11.2007 - 5 AZR 992/06)