Kurios: Aufrecht stehender Porzellanbär "Teddy" ist kein Plagiat
Die Fragestellung "Plagiat oder echt" ist durch die Ereignisse jüngster Zeit in den Fokus öffentlichen Interesses geraten. Eine weitere Faceette zu dieser Thematik hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hinzugefügt: Die Ausstellung, die Bewerbung und der Vertrieb der Figur "Teddy" verletzt nicht die für die Figur "Buddy Bär 2" bestehenden Geschmacksmusterrechte. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Hamm hervor, bei dem die Richter über die Ähnlichkeit zweier Figuren aus weißem Porzellan beziehungsweise aus porzellanartigem Material entscheiden mussten, die jeweils einen aufrecht stehenden Bären darstellen. Die Figur "Buddy Bär 2" ist zugunsten der Antragsteller geschmacksmusterrechtlich geschützt. Die Antragsteller sahen in der von der Antragsgegnerin gewerblich genutzten Figur «Teddy» ein Plagiat ihrer geschützten Figur und hatten Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Damit hatten sie keinen Erfolg. Nach den Vorschriften des Geschmacksmustergesetzes stehe zwar dem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht zu, das Muster zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu verwenden. Dieses Recht sei aber nicht verletzt. Dafür wäre erforderlich gewesen, dass sichtbare Merkmale, die den Gesamteindruck des geschützten Musters "Buddy Bär 2" bestimmen, von der Figur "Teddy" übernommen wurden. Dies sei nicht der Fall. Während "Buddy Bär 2" ein relativ freundlicher Bär sei, der aber eine gewisse Ernsthaftigkeit und Strenge auch durch die kantige Gestaltung beibehalte, wirke "Teddy" eher wie eine banalisierte Comicfigur, führte das OLG nach einer umfassenden Betrachtung der prägenden Gestaltungsmerkmale aus. (OLG Hamm Urt. vom 24.02.2011 - I-4 U 192/10) Anmerkung: Übrigens stimmt es nicht, dass das OLG in seiner Entscheidung angeregt haben soll, zu diesem Thema eine Doktorarbeit an einer anerkannten deutschen Hochschule auszuloben (RA Fiedler 02/05/2011).
ArbR: Bundesfamilienministerin bringt Gesetz zur Familienpflegezeit ins Kabinett ein
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat am 23.03.2011 das neue Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit ins Kabinett eingebracht. Der Gesetzentwurf soll flächendeckend die Möglichkeit schaffen, Pflege und Beruf über zwei Jahre hinweg zu vereinbaren. So sollen Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Das Gesetz soll am 01.01.2012 in Kraft treten. Das Zeitkonto muss nach der Pflegezeit wieder ausgeglichen werden. Wird beispielsweise die Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduziert, sollen die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erhalten. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss dem Gesetzentwurf zufolge jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind nach Angaben des Bundesfamilienministeriums allerdings gering. Die Versicherung soll mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit enden. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs liegt bei 15 Stunden. Das Modell der Familienpflegezeit hat laut Ministerium auch das Problem der Altersarmut im Blick. Die Untergrenze des Beschäftigungsumfangs in der Familienpflegezeit sei deshalb bewusst auf 15 Stunden gesetzt worden. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente würden damit zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche bewirken. Diese Ansprüche sollen mit der Höhe der Pflegestufe steigen. Damit erhielten pflegende Angehörige trotz Ausübung der Pflege die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen stünden sogar besser dar, heißt es in der Mitteilung des Familienministeriums. (Entnommen: Redaktion beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, vom 23. März 2011)
EuropaR: Ausländische Eltern von Kindern mit EU-Pass haben Aufenthaltsrecht in Mitgliedstaat
Staatsangehörige eines Drittlands dürfen sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten und dort arbeiten, wenn ihr minderjähriges Kind die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats hat. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 08.03.2011 würde eine Verweigerung dieses Rechts dem Kind den tatsächlichen Genuss des Kernbestands der mit dem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte vorenthalten. Nach Auffassung der Richter gilt dies auch dann, wenn das Kind von seinem Recht auf Freizügigkeit im Gebiet der Mitgliedstaaten niemals Gebrauch gemacht hat. (EUGH Urt. vom 08.03.2011 - C-34/09)
EuropaR: Großbritannien für Überraschung gut
Nach einer eigenen Fußball-Nationalmannschaft bekommt der britische Landesteil Wales jetzt auch ein richtiges Parlament mit Gesetzgebungskompetenz. In einem Referendum sprachen sich die Waliser klar für das Plus an Eigenständigkeit von der Zentralregierung in London aus. Mehr als 63 Prozent votierten bei einem Bürgerentscheid mit «Ja». Allerdings beteiligten sich nur 35 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung. Bisher musste das Regionalparlament in Cardiff seine Beschlüsse in London einreichen. Erst durch Zustimmung des Parlaments in Westminster bekamen sie Gesetzeskraft. Die neue Regelung bezieht sich allerdings nur auf 20 ausgewählte Themenbereiche, darunter Gesundheit und Bildung. Wales nähert sich damit Schottland an, das bereits seit 1999 größere Eigenständigkeit genießt. (Entnommen: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 07. März 2011)
ZivilR: Einsatz von Metalldetektoren vor Stadionbesuch keine Pflicht
Vor einem Bundesligafußballspiel kann es ausreichend sein, wenn alle Zuschauer vor dem Betreten des Stadions einer Kontrolle unterzogen, alle Fans des Gästevereins zusätzlich ein zweites Mal vor Betreten des Stadionblocks kontrolliert und zudem stichprobenweise einzelne Fans ein drittes Mal untersucht werden. Mit Urteil vom 24.02.2011 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main deshalb die Ansprüche eines Mannes zurückgewiesen, der von der Veranstalterin eines Bundesligafußballspiels Schadensersatz verlangt, weil er während des Spiels durch einen Feuerwerkskörper verletzt worden sein will. Moderne Sicherheitstechnologien wie etwa Metalldetektoren oder Scanner, die eine intensivere Untersuchung der Zuschauer ermöglichen, müssen nach der am 08.03.2011 veröffentlichten Entscheidung nicht unbedingt zum Einsatz kommen (OLG Frankfurt/M. Urt. vom 08.03.2011 - 3 U 140/10).
StrafR: Überwachung von sicherungsverwahrten Straftätern
Die offene Observation von ehemaligen Sicherungsverwahrten durch die Polizei zur Vorbeugung der Begehung weiterer Verbrechen ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat der Erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in drei Entscheidungen klargestellt. Die polizeiliche Observation entbehre nicht einer gesetzlichen Grundlage und erfülle voraussichtlich auch die hierfür vorgegebenen Voraussetzungen. Die Fälle: Mit ihren Eilanträgen wollten die drei ehemaligen Sicherungsverwahrten aus Freiburg die Einstellung ihrer Überwachung erreichen. Die im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu prüfenden Erfolgsaussichten ihres Begehrens hat das Verwaltungsgericht Freiburg verneint. Ihre Beschwerden blieben auch beim VGH ohne Erfolg. Nach den vorliegenden psychiatrischen Gutachten und der plausiblen Risikobewertung des Landeskriminalamts sei die Einschätzung der Landespolizeidirektion nicht zu beanstanden, wonach die Überwachung derzeit (noch) zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit anderer beziehungsweise zur Vorbeugung der Begehung von Verbrechen angezeigt sei. Die Sicherungsverwahrten hätten ihre Sexual- und Gewaltstraftaten während der Sicherungsverwahrung nicht therapeutisch aufgearbeitet, sich nicht zu ihren Taten bekannt oder eine antihormonelle Medikation verweigert. Außerdem fehle ihnen ein soziales Umfeld. (VGH Mannheim Beschl. vom 07.03.2011 - 1 S 184/11, 1 S 185/11 und 1 S 186/11)
ErbR: Gesetzesinitiative zur Gleichstellung im Erbrecht
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern beschlossen. Das Gesetz hebt den Stichtag 01.07.1949 für die Zeit nach der Entscheidung des EGMR vom 28.05.2009 (ZEV 2009, 510), der diese Benachteiligung als menschenrechtswidrig kennzeichnete, ersatzlos auf. Zudem beschloss der Gesetzgeber, dass das Gesetz rückwirkend zum Tag der EMGR-Entscheidung in Kraft tritt und auch dann gilt, wenn das nichteheliche Kind und seine Eltern am 29.05.2009 nicht mehr gelebt haben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. (Entnommen: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 25. Februar 2011)
MietR: Mieterhöhung wegen Modernisierung
Ein Vermieter kann die Miete nach einer Modernisierungsmaßnahme auch dann erhöhen, wenn er die Baumaßnahme den Mietern zuvor nicht angekündigt hat. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.03.2011 hervor. Die Ankündigungspflicht solle es dem Mieter lediglich ermöglichen, sich auf die Bauarbeiten einzustellen, betonen die Richter. Die Befugnis des Vermieters, die Kosten der Modernisierung auf den Mieter umzulegen, solle dadurch nicht eingeschränkt werden. Der Fall: Die Beklagte ist Mieterin einer im zweiten Obergeschoss gelegenen Wohnung des Klägers in Berlin. Mit Schreiben vom 29.09.2008 erhöhte der Kläger die Grundmiete von rund 338 Euro um rund 120 Euro wegen der ihm entstandenen Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls. Der Kläger hatte die Modernisierungsmaßnahme zunächst mit Schreiben vom 09.09.2007 angekündigt. Auf den Widerspruch der Beklagten hatte er seine Modernisierungsankündigung im Februar 2008 zurückgezogen, ließ aber dennoch den Fahrstuhl einbauen. Die Beklagte zahlte die Mieterhöhung in der Folgezeit nicht. Mit seiner Klage begehrt der Vermieter Zahlung des Erhöhungsbetrags für die Monate Juni bis August 2009. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Landgericht der Klage stattgegeben. ( BGH Urt. vom 02.03.2011 - VIII ZR 164/10)
Mediation: Pilotprojekt am Oberlandesgericht Hamm
Beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) können die Verfahrensparteien seit dem 01.05.2011 auch in Familiensachen versuchen, ihren Konflikt unter Einschaltung eines speziell ausgebildeten richterlichen Mediators einvernehmlich zu lösen. Wie die OLG- Pressestelle am 19.04.2011 mitgeteilt hat, nimmt das Gericht am Pilotprojekt «Richterliche Mediation in Familiensachen» teil. 18 Richter stehen laut OLG als Vermittler für vertrauliche Mediationsgespräche zur Verfügung. Anmerkung: Anwaltmediation im Vorfeld eines möglichen Gerichtsverfahrens bei einem Anwalt ist günstiger als eine Einigung erst in der zweitzen Instanz. Nutzen Sie dazu unser Angebot unter dem Stichpunkt > Mediation (RA Fiedler 02/05/2011)
FamR: In Kürze Unterhalt europaweit vollstreckbar
Kinder und andere Unterhaltsberechtigte können künftig in Europa Unterhaltsansprüche besser durchsetzen. Der Bundesrat hat nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 15.04.2011 keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EG-Unterhaltsverordnung erhoben. Dadurch ist gewährleistet, dass das Durchführungsgesetz zum 18.06.2011 in Kraft treten kann. Ab diesem Zeitpunkt wird die EG-Unterhaltsverordnung angewandt. Nach der Neuregelung kann in Zukunft beispielsweise eine deutsche Mutter direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, um einen deutschen Unterhaltsbeschluss in Frankreich gegen den Schuldner zu vollstrecken. Dies gilt laut Bundesjustizministerium für fast alle EU-Staaten. (RA Fiedler 02/05/2011)
VerwR: Apotheke darf auf Erhebung der Rezeptgebühr nicht verzichten
Ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung liegt immer schon dann vor, wenn eine Apotheke dem Versicherten beziehungsweise Kunden gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) mit Beschluss vom 22.03.2011 entschieden, indem es sich erneut mit der Frage befasste, ob eine deutsche (Versand-)Apotheke den gesetzlich Krankenversicherten die Zahlung der Rezeptgebühr bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ersparen darf. (OVG Lüneburg Beschl. vom 22.03.2011 - 13 LA 157/09
ArbR: Polizist kann wegen Nähe zur Rockerszene entlassen werden
Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein setzt, sich mit der Rockerszene zu identifizieren, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das geht aus einem am 24.03.2011 mitgeteilten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin) hervor. Der Fall: Kollegen hatten den Antragsteller, der seit Februar 2009 Beamter auf Probe war, aus Anlass eines anderen Polizeieinsatzes im April 2010 schwarzgekleidet angetroffen. Insbesondere fiel ihnen seine Lederweste und ein Pullover auf, der im Brustbereich die Aufschrift «Black Seven Ultras» und im Rückenbereich die Aufschrift «First Class Criminal Berlin Ultras» zeigte. Bei einer Überprüfung wurde bei dem Antragsteller ein Einhand-Messer gefunden, dessen Besitz nach dem Waffengesetz verboten ist. Im Mai 2010 wurde der Antragsteller erneut an einem Treffpunkt namhafter Personen des Milieus der organisierten Kriminalität aus dem Rockermilieu in Berlin-Charlottenburg angetroffen. Zuvor war er bereits dadurch aufgefallen, dass er einen Dienstcomputer unzulässigerweise für eine private Anschriftenermittlung benutzt und dienstliche Ausrüstungsgegenstände und einen Teleskopschlagstock in einem privaten PKW mitgeführt hatte. (VG Berlin, Beschl. vom 17.03.2011 -VG 36 L 62.11).
EuropaR: Verwendung embryonaler Stammzellen zu Lasten von Embryonen nicht patentierbar
Im Streit um das sog. Brüstle-Patent für ein Verfahren zur Herstellung neuraler Vorläuferzellen aus pluripotenten embryonalen Stammzellen hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Yves Bot in seinen Schlussanträgen vom 10.03.2011 den Begriff des menschlichen Embryos aus der Biopatentrichtlinie 98/44/EG definiert. Nach seiner Ansicht sind totipotente Stammzellen, die sich zu einem vollständigen Menschen entwickeln können, als menschliche Embryonen zu bewerten, da sie das erste Stadium des werdenden menschlichen Körpers bildeten. Sie müssten deshalb von der Patentierung ausgeschlossen werden. Pluripotente embryonale Stammzellen seien hingegen keine Embryonen, weil sie sich «nur» in verschiedene Organe des menschlichen Körpers ausdifferenzieren könnten. Allerdings dürfe ein Verfahren unter Nutzung solcher Zellen nur dann patentiert werden, wenn ihre Gewinnung die Zerstörung oder Schädigung eines Embryos erfordert. Der Stammzellenforscher Oliver Brüstle ist Inhaber eines in Dezember 1997 angemeldeten Patents zur Herstellung isolierter und gereinigter neuraler Vorläuferzellen (unreife Zellen, die sich zu Nervenzellen entwickeln) aus pluripotenten embryonalen Stammzellen menschlichen Ursprungs. Die pluripotenten embryonalen Stammzellen werden dem «menschlichen Embryo» im Stadium der Blastozyste entnommen. Der «menschliche Embryo» wird dadurch zerstört. Die hergestellten Vorläuferzellen werden zur Behandlung neurologischer Erkrankungen wie zum Beispiel Parkinson verwendet. Das Bundespatentgericht erklärte das Patent auf Klage von Greenpeace für nichtig, soweit es sich auf Verfahren zur Gewinnung dieser Zellen aus Stammzellen menschlicher Embryonen bezieht. (EUGH Rs. C-34/10, Entnommen: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 10. März 2011)
VerkehrsR: Verzicht auf Führerschein bedeutet keine Löschung von Punkten in Flensburg
Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht dazu, dass – wie bei einer Fahrerlaubnis-Entziehung – die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Es stellt klar, dass der für die Entziehung der Fahrerlaubnis geltende § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG nicht auf Fälle des Verzichts übertragbar ist Der Fall: Aufgrund zahlreicher vom Kläger begangener Verkehrsverstöße forderte das Landratsamt Berchtesgadener Land von ihm im Oktober 2005 die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Dabei wies es darauf hin, dass bei Nichtvorlage auf seine mangelnde Fahreignung geschlossen werden dürfe und ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden müsse. Der Kläger gab an, nicht über die finanziellen Mittel für ein solches Gutachten zu verfügen und ohnehin ein Fahrverbot antreten zu müssen. Er verzichtete auf seine Fahrerlaubnis und gab den Führerschein im Februar 2006 bei der Fahrerlaubnisbehörde ab. Nach der Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung erhielt er im September 2006 eine neue Fahrerlaubnis. Da der Kläger im Oktober 2007 16 Punkte im Verkehrszentralregister erreichte, ordnete das Landratsamt die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Hiergegen wandte er ein, dass wegen seines Verzichts auf die Fahrerlaubnis die zuvor eingetragenen Punkte zu löschen gewesen seien. Die Vorinstanzen haben ihm mit unterschiedlicher Begründung Recht gegeben. (BVerwG Urt. vom 03.03.2011 - 3 C 1.10)
HaftR: Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung
Die Unterbringung von zwei Gefangenen in einem nur acht Quadratmeter großen Haftraum mit einer räumlich nicht abgetrennten und nicht belüfteten Toilette verletzt nach der Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts die Menschenwürde. Da das Landgericht Köln dies in einem Prozesskostenhilfeverfahren verkannt habe, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 22.02.2011 der Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen Häftlings, der eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen erstrebt, wegen Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG stattgegeben. Der Fall: Der Beschwerdeführer erstrebt Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen. Er begehrte Prozesskostenhilfe für einen Prozess gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen menschenunwürdiger Unterbringung als Häftling in zwei Justizvollzugsanstalten. Er sei insgesamt 151 Tage mit jeweils einem Mithäftling in nur acht Quadratmeter großen Hafträumen untergebracht gewesen. Die Toilette sei nicht belüftet und nur durch eine verstellbare Holzwand mit einer kleinen Sichtschutzfläche vom übrigen Haftraum abgetrennt, der Tisch, an dem gegessen worden sei, nur einen Meter von ihr entfernt gewesen. Abgesehen von etwa einem Monat, in dem er gearbeitet und den Haftraum deshalb täglich für acht Stunden habe verlassen können, sei er dort im Übrigen täglich 23 Stunden mit wechselnden Mitgefangenen eingeschlossen gewesen. Auf seine Proteste und Verlegungsanträge sei ihm jeweils nur mitgeteilt worden, dass eine Verlegung nicht möglich sei, da die Justizvollzugsanstalten überbelegt seien und es eine Warteliste gebe. Eine gerichtliche Entscheidung habe er nicht beantragt, weil das Land mangels räumlicher Kapazitäten kontinuierlich gerichtliche Entscheidungen ignoriere. (BVerfG Beschl. vom 22.02.2011 - 1 BvR 409/09)