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ArbR: An- und Ablegen von Arbeitskleidung Arbeitszeit?

Das An- und Ablegen (Umziehen) einer Polizeiuniform gehört zur Arbeitszeit eines Polizeibeamten - und ist nicht der Privatsphäre zuzuordnen. Das Verwaltungsgericht Münster/ Westf. hat entschieden, dass zwar die Berechtigung bestehe, die Unfiform vor Antritt des Dienstes schon zu Hause an- bzw. abzulegen, aber keine entsprechende Verpflichtung. Erfolgt das Umziehen erst in der Dienststelle, ist das Arbeitszeit, die entsprechend zu vergüten ist. (VG Münster/ Westf. Urt. vom 01.07.2010 - 4 K 1753/08) Anmerkung: Es bleibt abzuwarten, ob man nach der Entscheidung vermehrt Polizeibeamte in Freizeitkleidung auf dem Weg zur Dienststelle beobachten kann. (RA Fiedler 18/07/2010)

ArbR: Internet und E- Mail für jedes Betriebsratsmitglied

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schafft Klarheit: Verfügen Mitglieder des Betriebsrats über eigene Internetzugänge und E- Mail- Accounts an ihrem Arbeitsplatz, besteht ein Anspruch auf Einrichtung entsprechender, verschlüsselter Zugänge im Rahmen der Betriebsratsarbeit für jedes einzelne Mitglied der Arbeitnehmervertretung. Dagegen vorgebrachte Kostenargumente des Arbeitgebers müssten zurücktreten. (BAG Beschl. vom 14.07.2010 - 7 ABR 80/08)

FamR: Beiordnung eines Rechtsanwalts in Gewaltschutzssachen ?

Die mit der letzten Familienrechtsreform geschaffene Unklarheit, ob i.R.v. gerichtlichen Auseinandersetzungen in Fragen der Freiwiligen Gerichtsbarkeit (z.B. Umgangs- und Sorgerechtssachen, Gewaltschutzverfahren) die Beiordnung eines Rechtsanwalts für prozessarme Verfahrensbeteiligte erfolgen darf oder nicht, gewinnt im Sinne der Rechtssuchenden an Konturen. Es liegen verschiedene Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor, die zumindest bei anwaltlicher Vertretung eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen der "Waffengleichheit" die Beiordnung eines Anwaltsfür die prozessarme Partei für notwendig erachten (OLG Bremen Beschl. vom 07.04.2010 - 4 WF 47/10; auch OLG Zweibrücken, OLG Celle). Der Gesetzgeber hatte genau dies anders gesehen, § 78 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO). (RA Fiedler 04/06/2010)

ProzessR: Anhebung der Berufungssumme geplant

Der Deutsche Richterbund hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die Pläne des Gesetzgebers, die Berufungssumme von derzeit € 600,00 auf € 1.000,00 zu erhöhen. Zur Zeit sind Urteile erster Instanz sowohl von Amt- wie auch von Arbeitsgerichten mit der Berufung angreifbar, wenn der sogenannte Streitwert des Verfahrens € 600,00 übersteigt. Nach der geplanten Neuregelung soll der Berufungsstreitwert auf € 1.000,00 angehoben werden. (RA Fiedler 04/06/2010)

ArbR: Auskunftsanspruch für abgelehnten Stellenbewerber ?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) folgende Frage zur Beantwortung vorgelegt: Besteht für einen i.R.e. Stellenausschreibung abgelehnten Bewerber um einen Arbeitsplatz ein Auskunftsanspruch ggü. dem Arbeitgeber dahingehend, ob ein anderer Bewerber eingestellt wurde und aufgrund welcher Kriterien deren Einstellung erfolgt ist. Das BAG sieht nach nationalem Recht einen solchen Anspruch nicht, hat die Entscheidung allerdings zur Prüfung etwa entgegenstehender europäischer Rechtsgrundlagen dem EUGH zur Prüfung vorgelegt. (BAG Beschl. vom 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A)) Anmerkung: Die Ausdehung der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und Zuerkennung eines Auskunftsanspruchs eines abgelehnten Stellenbewerbers würde eine neue Dokumentationspflicht für Arbeitgeber bedeuten, die vor allem in Groißbetrieben zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen wird. (RA Fiedler 25/05/2010)

ArbR: Zusätzliche Raucherpause untersagt

Der Gang zur Toilette oder auch der Kaffee im Büro sind erlaubt - die Raucherpause hingegen nicht. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in seiner Entscheidung vom 07.04.2010. Würde man Rauchern eine zusätzliche Pause zubilligen, würde das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht verstoßen. Von Nichtrauchern werde die Anwesenheit am Arbeitsplatz verlangt, dasselbe müsse auch für Raucher gelten. (OVG Münster Urt. vom 07.04.2010 - 1 A 812/08)

ArbR: Kündigung wegen zweiter Eheschließung wirksam ?

Der Arbeitsvertrag eines von seiner ersten Ehefrau geschiedenen Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wurde gekündigt, weil seine erste Ehe zwar weltlich geschieden, nicht aber kirchlich annuliert worden war. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) hat in mündlicher Verhandlung vom 18. März 2010 auf das weit gefasste, verfassungsrechtlich verbürrgte Recht der Selbstbestimmung der Kirche hingewiesen und die Kündigung wegen des noch nicht beendeten (kirchlichen) Annulierungsverfahren für fragwürdig erachtet. Da noch weitere Sachverhaltsaufklärung nötig ist, erging noch keine Entscheidung. Es ist aber davon auszugehen, dass das LAG die Kündigung aus dem vorgenannten Grund für wirksam erachten wiird. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Demnächst an dieser Stelle mehr. (LAG Düsseldorf vom 18.03.2010 - 5 Sa 996/09)

BerufsR: Notare als Nachlassgericht ?

Manchmal kann man in Deutschland sicherlich eine Reformangst aus den verschiedensten Gründen beklagen. Aber was der Bundesrat zur beabsichtigten finanziellen Entlastung der Gerichte auf den Weg gebracht hat, ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Die Aufgaben von Nachlassgerichten sollen teilweise auf niedergelassene Notare übertragen werden. Eine Grundgesetzänderung wäre dazu notwendig. Aber gerade damit sollte man zurückhaltend umgehen. Deutschland hat eine im großen und ganzen gut abgestiimmte Verfassung. Ein Aufbrechen dieses Systems sollte nur bei absoluten Notwendigkeiten erfolgen - und nicht aufgrund fiskalischer Erwägungen. (RA Fiedler 10/03/2010)

EuropaR: Lohnunterschied Männer zu Frauen durchschnittlich 18%

Die Europäische Union (EU)möpchte in den nächsten fünf Jahren die Lohnunterschiede von durchschnittlich 18% beseitigen, zumindest aber verringern. Dazu sollen alle legislativen und nichtlegislativen Mittel eingesetzt werden. Ein hehres Ziel der EU - die Umsetzung, die im wesentlichen durch die einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgen muss, bleibt abzuwarten. (RA Fiedler 10/03/2010)

ArbR: Familien - Pflegezeit. Eine neue Idee aus dem Familienministerium

Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) ist mit einer interessanten Idee an die Öffentlichkeit getreten. Neben der Elternzeit nun auch eine Familien - Pflegezeit, wenn ein Beschäftigter einen Familienangehörigen pflegt? Reduzierung der Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf 50% bei allerdings einer Vergütungsfortzahlung von 75%, lautet der Vorschlag Schröders im Kern. Nach Beendigung der Pflegezeit soll dann bei Vollzeittätigkeit des Bsschäftigten für denselben Zeitraum weiter eine Vergütung von 75% gezahlt werden, bis das "Arbeitszeitkonto" wieder auf Null steht. Wie kleinere Betriebe dieses Denkmodell jemals umsetzen könnten, sagte die Ministerin allerdings nicht. Hier ist noch viel gesetzgeberische Kleinarbeit gefragt. (RA Fiedler 06/03/2010)

FamR: Wechselmodell nicht in jedem Falle möglich - Anwaltmediation sorgt für einvernehmliche Regelungen

Das sogenannte Wechselmodell, wonach im Falle des Getrenntlebens minderjährige Kinder zwischen den Wohnungen ihrer Eltern hin- und herwechseln können, ist nur dann möglich, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Ist der Kindesvater oder die Mutter mit dem wechselnden Aufenthalt eines Kindes nicht einverstanden, kann durch Gerichtsbeschluss ein Wechselmodell nicht angeordnet werden. (OLG Koblenz Beschl. vom 12.02.2010 - 11 UF 251/09) Anmerkung: Diese begrüßenswerte Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Kooperation zwischen den Elternteilen nach Trennung angesagt ist. Ein mögliches und empfehlenswertes Konfliktlösungsmittel ist sicherlich die Anwaltmediation. (RA Fiedler 23/02/1010)

ArbR: Kurioser Fall in Stadtverwaltung

Das Landesarbeitsgrericht Hamm (LAG) hat einen kuriosen Fall entschieden: Eine schon seit 1986 beschäftigte kommunale Mitarbeiterin wurde verdächtigt, in der von ihr in der Führerscheinstelle geführten Kasse vorgefundenes Falschgeld gegen "richhtige Euros" ausgetauscht zu haben. Die echten Geldscheine soll sie rechtswidrig an sich genommen haben. Der Einwand der fristlos gekündigten Mitarbeiterin, Kunden hätten verschiedentlich mit falschen Geldscheinen ihre Verwaltungsgebühren bezahlt und die Scheine seien deshalb in der Kasse vorgefunden worden, glaubte das Gericht nicht und hat die fristlose Verdachtskündigung für wirksam erachtet. (LAG Hamm Urt. vom 26.08.2010 - 17 Sa 537/10) Anmerkung: Der Verdacht einer strafbaren Handlung reicht u. U. zum Ausspruch einer fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung aus. (RA Fiedler 29/08/2010)

InternInfo: Jetzt auf Wunsch Korrespondenz per E-Mail - Viele machen davon Gebrauch

Wir haben auf immer wichtiger werdende Schnelligkeit bei der Datenübermittlung reagiert. Auf Wunsch wickeln wir die gesamte Korrespondenz in einem bestehenden Mandatsverhältnis via E- Mail ab. Zudem erreichen Sie jede Mitarbeiterin über eine eigene Mail- Adresse. So wird unsere Erreichbarkeit für Sie noch besser und wir kommen dem Anspruch auf optimale individuelle Bertreuung Ihres Falles noch näher. Die Mail- Adressen unserer Rechtsanwaltsfachangestellten lauten: t.fasse@fiedler-rechtsanwalt.de; a.mosig@fiedler-rechtsanwalt.de. Direkt erreichen Sie Rechtsanwalt Fiedler über t.fiedler@fiedler-rechtsanwalt.de. Selbstverständlich können Sie auch unsere Kanzlei- Mail- Adresse: kontakt@fiedler-rechtsanwalt.de weiterhin wie gewohnt nutzen. (RA Fiedler 17/07/2010)

ArbR: Mindestlöhne in Pflegebranche ab 01. August 2010

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung soll es bereits zum 01.08. diesen Jahres nunmehhr auch Mindestlöhne in den Pflegeberufen geben. In den Alten Bundesländerrn soll der Mindesttlohn für Pflegefachkräfte 8,50 €, in den Neuen Bundesländern 7,50 € betragen. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat das Bundeskabinett am 15.07.2010 verabschiedet. (RA Fiedler 18/07/2010)

FamR: Sorgerecht bei Umzug ins Ausland

In einer interessanten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) die Übertragung der elterlichen Sorge auf den umzugswilligen Elternteil u.a. mit Hinweis auf die Erschwernisse beim (zukünftigen) Umgang des anderen Elternteils abgelehnt. Der Fall: Die vom Kindesvater getrennt lebende Ehefrau beabsichtigte mit dem gemeinsamen ehelichen Kind (sechs Jahre alt) von Deutschland nach Italien zu ihrem neuen Lebenspartner umzuziehen. Der Kindesvater wandte u.a. ein, bei einem Umzug sei sein Umgangsrecht entscheidend eingeschränkt, da er in seinem Wohnort in Deutschland ansässig bleiben müsse - schon um seiner bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen zu können. Das OLG hat in seiner Entscheidung das Interesse des Kindes an einem ungehinderten Umgang mit seinem Vater ggü. dem Interesse der Mutter an der örtlichen Freizügigkeit der Wahl ihres Lebensmittelpunktes abgewogen. Das Gericht entschied, dass es mangels sozialer Bindungen an den Wohnort in Italien nicht dem Kindeswohl entspreche, ins Ausland zu verziehen und wies den Antrag der Kindesmutter zurück. (OLG Koblenz Beschl. vom 04.05.2010 - 11 UF 149/10)

DatenschutzR: War's das schon mit ELENA? Mehr als 22.000 Verfassungsbeschwerden anhängig

Die Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht absehbar: Der Deutsche Steuerberaterverband hat das Urteil vom 02. März 2010 zum Anlass genommen, das erst zu Beginn diesen Jahres eingeführte System zum elektronischen Datennachweis (ELENA) erneut zu kritisieren. Nach ELENA sind Arbeitgeber verpflichtet, monatlich umfangreiche Datensätze an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Darin werden ohne konkreten Anlass periodisch wiederkehrend u.a. Daten zu den persönlichen Verhältnissen der beschäftigten Arbeitnehmer, wie die Höhe des Entgelts, Fehlzeiten, Angaben über eine etwaige Elternzeit und sogar detailierte Angaben zu Kündigungsgründen übermittelt und gespeichert. Dies hält der Berufsverband der Steuerberater, der bereits im Vorfeld harsche Kritik geäußert hatte, im Lichte der Entscheidung vom 02. März 2010 für verfassungswidrig. Inzwischen sind mehr als 22.000 Verfassungsbeschwerden beim Bundesver-fassungsgericht (BVerfG) eingegangen. Der Vorsitzende des Vereins zur Förderung des bewegten und unbewegten Datenverkehrs Florian Glatzner teilte dies aus Sicht des Vereins positive Tatsache am 30.03.2010 der Presse mit. (RA Fiedler 11/04/2010) Anmerkung: Der Deutsche Steuerberaterverband hat die Bundesregierung nunmehr auch mit Schreiben vom 28.05.2010 formell aufgefordert, die Verfassungsgemässheit des ELENA - Verfahrensgesetzes prüfen zu lassen. (RA Fiedler 04/06/2010)

InternInfo: Keine Verfahrenskostenhilfe in Umgangssachen - Eine katastrophale Folge der Familienrechtsreform

Wehret den Anfängen - aber die sind längst schon da! Eine bedenkliche Folge der Einsparwut des Gesetzgebers im Justizbereich verkürzt die Rechte mittelloser Elternteile. Nach mehreren obergerichtlichen Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG) gibt es zumindest bei Umgangsverfahren, die eine Ausweitung oder Einschränkung einer bestehenden Umgangsregelung zum Gegenstand haben, keine Verfahrenskostenhilfe (frühere Prozeßkostenhilfe) mit Anwaltsbeiordnung mehr. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen bei Bedarf in solchen Fällen eine Kostenstrategie, weil wir der Meinung sind, dass gerade in derartigen Verfahren die Vertetung durch einen Anwalt wichtig ist. Sprechen Sie uns an. (RA Fiedler 18/07/2010)

ArbR: Mindestlöhne für Gebäudereiniger endlich verbindlich

Seit März 2010 gilt die Mindestlohnverordnung für das Gebäudereinigerhandwerk. Danach gilt in den alten Bundesländern ein Mindestlohn in Höhe von € 8,40/ Stunde in der niedrigsten Lohngruppe. Die Löhne in den weiteren Lohngruppen erhöhen sich bis zu einem Stundenlohn von € 11,60. Die Werte in den neuen Bundesländern liegen in der Spanne zwischen € 7,00 und € 8,88 pro Stunde. (RA Fiedler 11/03/2010) Im Vergleich: Die Mindestlohnverordnung für Dachdecker ist seit dem 19.03.2010 in Kraft. Hier ist ein Mindeststundenlohn von € 10,60 (ab 01.01.2011: € 10,80) verbindlich. (RA Fiedler 19/03/2010)

ArbR: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Bezug von Betriebsrente

Eigentlich ist es bemerkenswert, dass sich das höchste deutsche Arbeitsgericht immer wieder mit solchen Fragestellungen befassen muss - gilt doch schon seit einigen Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierungen grundsätzlich verbietet. Aber nicht jeder Sachverhalt unterfällt den Diskrimierungsgründen aus diesem Gesetz. Und so musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal Stellung beziehen: Eine unterschiedliche Behandlung von Betriebsrentnern nach deren Status als Arbeiter oder Angestellte ist nicht zulässig. (BAG Urt. vom 16.02.2010 - 3 AZR 316/09)

FamR: Zuwendungen an das Schwiegerkind können in Zukunft bei Scheitern der Ehe des leiblichen Kindes zurückgefordert werden

Leistungen an ein Schwiegerkind können nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Zukunft unter erleichterten Bedingungen bei Scheitern der Ehe zurückgefordert werden. Derartige Leistungen werden in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des BGH, wonach durch solche Zuwendungen Rechtsverhältnisse eigener Art begründet werden sollten, nunmehr als Schenkungen zu bewerten sein. Fällt die Rechtsgrundlage für die Schenkung (Bestehen der Ehe des leiblichen Abkömmlings) durch Scheidung weg, ist eine Rückforderung denkbar, wenn die schwiegerelterliche Zuwendung der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens diente. (BGH Urt. vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06). Anmerkung: Durch diese Entscheidung könnte sich eine Vielzahl neuer Streitigkeiten zwischen ehemaligen Schwiegereltern und Ex- Schwiegerkindern ergeben, die auch lang zurückliegende Zeiträume betreffen können. (RA Fiedler 07/02/2010)

ArbR: Bildung von Altersgruppen - Verstoss gegen Gemeinschaftsrecht der EU ?

Wieder einmal zeigt sich Europa im Arbeitsrecht von seiner besten Seite. Jahrzehntelang stand die Zulässigkeit der Bildung von Altersgruppen i.R.v. betriebsbedingten Kündigungen außer Frage. Nunmehr hat das Arbeitsgericht Siegburg dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) diese Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das Arbeitsgericht will die Frage der Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2000/78 EG überprüfen lassen. Bis zu einer Entscheidung des EUGH verbleibt nun eine große Unsicherheit beim Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen. Die Zahl von arbeitsgerichtlichen Verfahren wird dadurch ansteigen. (ArbG Siegburg Bechl. vom 21.01.2010 - 2 Ca 2144/09)